
Bereits im Jahr 2016 hatte die Staatsanwaltschaft in Cottbus festgestellt, dass das Besetzen eines Kohlebaggers als Hausfriedensbruch zu werten sei.
Unbelehrbare der Gattung „Ende Gelände“ können das gar nicht verstehen und tun gerade so als wäre das Recht auf ihrer Seite. Also missachtet man die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und klettert friedlich und freudig wieder auf einen Kohlebagger und stört damit empfindlich das Betriebsgeschehen der Firma LEAG.
Die aber gar nicht doof, holen doch einfach die Polizei und lassen einige von diesen Unbelehrbaren festnehmen. Anschließend erfolgt ein Gerichtsverfahren in dem beschieden wird, dass diese Tat einen Straftatbestand erfüllt und folglich nach deutschem Gesetz geahndet werden muss. Wer hätte das erwartet? Das Urteil ist nun erfolgt und den 3 Freunden der „free climbing Gruppe“ wurde ein Aufenthalt im Gefängnis für 2 Monate vom deutschen Steuerzahler gesponsort.
Vergleicht man dieses Urteil mit dem Strafgesetzbuch (§125 Stg), so stellt man schnell fest, dass dieses Urteil recht milde ausgefallen ist, denn eigentlich veranschlagt die deutsche Justiz für dieses Delikt einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Ob und inwieweit jetzt noch zivilrechtliche Verfahren angestrebt werden entzieht sich unserer Kenntnis. Wenn diese aber kommen, dann dürften einige Konten leer werden.
Martin Schotte